1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Zusammenarbeit mit Unternehmern im Sinne von § 14 BGB, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
2. Leistungsgegenstand
Gegenstand der Leistung ist die persönliche Angebotsnachfassung sowie die damit verbundene Kommunikation, Strukturierung offener Vorgänge und Rückmeldung an den Auftraggeber. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus Angebot, Abstimmung und Auftragsbestätigung.
3. Vertragsschluss
Ein Vertrag kommt durch schriftliche Annahme eines Angebots, durch Auftragsbestätigung oder durch den vereinbarten Projektstart zustande. Individuelle Vereinbarungen gehen diesen AGB vor.
4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt alle Informationen, Ansprechpartner, Freigaben und Unterlagen zur Verfügung, die für eine saubere Angebotsnachfassung notwendig sind. Verzögerungen aufgrund fehlender Mitwirkung können sich auf Zeitplan und Leistung auswirken.
5. Vergütung
Vergütung, Abrechnungsmodell und sonstige wirtschaftliche Konditionen werden individuell vereinbart. Maßgeblich sind ausschließlich die konkret abgestimmten Angebots- und Vertragsunterlagen.
6. Laufzeit und Kündigung
Laufzeiten, Kündigungsfristen und gegebenenfalls Mindestlaufzeiten richten sich nach der jeweiligen individuellen Vereinbarung. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
7. Vertraulichkeit
Beide Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei nur im Rahmen der Zusammenarbeit zu verwenden und nicht unbefugt an Dritte weiterzugeben.
8. Haftung
Es wird für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Vorschriften gehaftet. Bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung auf die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit gesetzlich zulässig.
9. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sofern rechtlich zulässig, ist Gerichtsstand der Sitz des Anbieters. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.
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